Corona: Weitere Lockerungen in der Gastronomie

· Alexander Grübling

Mit Blick auf die aktuellen Infektionszahlen und aufgrund der Stagnation der Belegungen der Krankenstationen lockert die Bundesregierung weiter die Coronamaßnahmen. Mit dem Osterwochenende gibt es für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Gastronomie, Veranstalter- und Reisebranche weitreichende Lockerungen.

•    FFP2-Masken-Pflicht nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (zB. Krankenhaus), in öffentlichen Verkehrsmitteln samt Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (zB. Apotheken und im Lebensmitteleinzelhandel).
o    Somit gilt keine generelle FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske
o    Auch bei der Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen sowie Seil- und Zahnradbahnen besteht – anders als bei Massenbeförderungsmitteln – keine FFP2-Masken-Pflicht.
•    Die 3-G-Regel als Zugangsbeschränkung in der Nachgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb wird aufgehoben.
•    Die Gültigkeitsdauer der Drittimpfung wird auf 365 Tage erhöht – (d.h. von neun auf zwölf Monate).
•    Verpflichtung zur Bestellung eines COVID-19-Beauftragten sowie Ausarbeitung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzeptes gilt nur mehr bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen (statt 50 Personen).
•    Am Ort der beruflichen Tätigkeit können in begründeten Fällen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19 strengere Regelungen vorgesehen werden.
•    Neben den bundesweiten Rahmenbedingungen können die Bundesländer wie schon bisher strengere Regeln erlassen.
•    Die Maßnahmen werden vorerst bis 9. Juli 2022 gelten.

Alle weiteren Informationen unter www.sichere-gastfreundschaft.at

 

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