Corona: Was für die Gastronomie ab 10. Juni gilt

· Redaktion.OEGZ

Was ändert sich bei der Maskenpflicht? 

  • Bisher: Im Innenbereich FFP2-Masken verpflichtend (außer Wohnbereich), außen in Haltestellen, Märkten, bei Demos und Begräbnissen
  • ab 10 Juni: FFP2-Masken sind in Innenräumen weiter verpflichtend, im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht

Welche Regeln gelten ab 10. Juni für die Gastronomie? 

  • Bisher: Gästegruppen bis 4 Erwachsene indoor, bis 10 outdoor (+ dazugehöriger Kinder); Mindestabstand von 2 Meter; Mitarbeiter: 1 Test pro Woche; Sperrstunde: 22.00 Uhr
  • ab 10. Juni: Gästegruppen bis 8 Erwachsene indoor, bis 16 outdoor (+ dazugehöriger Kinder); Mindestabstand von 1 Meter; Mitarbeiter: 3-G (getestet, genesen, geimpft); Sperrstunde: 24.00 Uh

Wie viele Leute dürfen auf einem Tisch sitzen?

  • Bisher: Treffen von maximal 4 Erwachsenen indoor, maximal 10 outdoor (plus dazugehörige Kinder)
  • ab 10. Juni: Treffen von maximal 8 Erwachsenen indoor, max. 16 Erwachsene outdoor (plus dazugehörige Kinder)

Welche Öffnungen kommen im Juli? 

Ab 1. Juli sind noch weitreichendere Öffnungen vorgesehen, allerdings noch vorbehaltlich der Pandemie-Entwicklung und weiterer Beratungen. Für die Gastronomie sollen dann keine Einschränkungen mehr gelten. Auch die Nachtgastronomie soll im Laufe des Sommers wieder möglich sein. 

 

 

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