Mit der Entscheidung des Bundesfinanzgerichts und der anschließenden Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen vom Anfang April dieses Jahres wurde die jahrzehntelange Finanzverwaltungspraxis das Entgelt für die Arbeit am Feiertag, das sogenannte Feiertagsarbeitsentgelt, als steuerfrei zu behandeln, überraschend beendet.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer*innen?

Arbeitnehmer*innen erhalten für Feiertage, die auf einen regulären Arbeitstag fallen, ihren normalen Lohn, arbeiten sie an diesen Feiertagen auch, dann erhalten sie diesen noch einmal in Form des so genannten Feiertagsarbeitsentgelt. Bis zum 31.12.2024 wurde dieser Lohn für die Arbeit am Feiertag steuerfrei behandelt, seit 1. Jänner 2025 muss er hingegen als regulärer Arbeitslohn versteuert werden.

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„Dieser Schritt ist der nächste harte Schlag für die Mitarbeiter:innen unserer Branche.“ Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und oberster Branchensprecher

 

Denn auch die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen belastet die Mitarbeiter*innen. So können Überstundenzuschläge bei mehrmonatigen Durchrechnungszeiträumen nicht für jedes Monat, sondern nur für das letzte Monat der Durchrechnung steuerfrei geltend gemacht werden.

„Es ist nicht einzusehen, dass Mitarbeiter*innen die an Feiertagen arbeiten und Überstunden leisten, nun steuerlich schlechter gestellt werden als bisher.“ Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und oberster Branchensprecher

Appell und Forderung

Seit Monaten drängt die österreichische Hotellerie auf Gesetzesänderungen, die die Arbeit an Feiertagen wieder dauerhaft von der Lohnsteuer befreien und steuerfreie Überstundenzuschläge ermöglichen. Imlauer appelliert, die entsprechenden Gesetzesänderungen im Sinne der Mitarbeiter*innen so rasch wie möglich vorzunehmen. Laut Fachverband wäre eine solche Gesetzesänderung nicht nur steuerpolitisch richtig, sondern zugleich ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber Mitarbeiter*innen und Unternehmer*innen.